Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschlie lich die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Sie sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, die auch maßgeblich für den Inhalt und den Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten ist, zustande.

Mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer sämtliche Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.

Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Rechnungsstellung und -wenn nichts anderes vereinbart ist -ohne jeden Abzug.

3. Versand und Gefahrübergang

Bei Lieferungen ohne Aufstellung und Montage geht die Gefahr mit Zugang/übergabe auf den Besteller über.

Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr am Tag der Übernahme im eigenen Betrieb, oder soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb auf den Besteller über.

4. Lieferzeit

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.

Der Lieferer versucht, Bestellungen innerhalb von 3 Arbeitstagen zu bearbeiten, ohne dass der Besteller daraus einen Anspruch für sich herleiten kann.

Im Übrigen setzt die Einhaltung von Lieferterminen voraus, dass der gesamte Auftrag klargestellt ist, die bestellerseitigen Voraussetzungen erfüllt sind und eine vereinbarte Anzahlung termingerecht eingegangen ist.

Bei Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, zum Beispiel höhere Gewalt, Unfall, Feuer, Sturm, Streik usw. verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferer hätte diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

Der Besteller kann 4 Wochen nach  Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist den Lieferer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Leistungen nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort fällig.

Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gestützt werden kann.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferer und dem Besteller Eigentum des Lieferers.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware des Lieferers entstehenden Erzeugnisse zu dem vollen Wert, wobei der Lieferer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, erwirbt der Lieferer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Der Besteller tritt schon hiermit alle seine Forderungen an den Lieferer ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Lieferer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs-und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Gewährleistung

Der Lieferer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit seiner Lieferungen und Leistungen für die Dauer von 2 Jahren seit Auslieferung bzw. Erbringung der Leistungen.

Der Besteller hat in dieser Zeit Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und Mängeln; der Besteller ist zunächst auf diesen Nacherfüllungsanspruch beschränkt.

Die Nacherfüllung hat unverzüglich nach den technischen Erfordernissen zu erfolgen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Fehler oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Besteller weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar sind, kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Besteller einen Fehler nicht angezeigt oder nicht hat aufnehmen lassen oder der Besteller trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder die Gegenstände unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden sind, insbesondere seitens des Bestellers unmittelbar Eingriffe vorgenommen wurden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und/oder Inbetriebnahme.

Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen.

8. Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder es läge die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vor.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsauslegung fahrlässigen Verhalten des Lieferers, seiner gesetzlichen Vertreter

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bocholt NRW. Gerichtsstand ist Bocholt, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person

des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wollen die Vertragsparteien diese durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vereinbarung ersetzen. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen wird dadurch nicht berührt.

Hinweis auf der gesamten Rechnungskette:
Es gelten ausschließlich die aktuellen AGB’s sowie unsere Ergänzungen.


Ergänzungen zu den AGB’s:
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.


Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten.

Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.


Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.


Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen.


Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunde ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.